Ungenutzte Immobilien – Salzburg versteigert

Unbebautes Grundstück

In Salzburg können seit März ungenutzte Immobilien, die innerhalb einer bestimmten Frist nicht Wohnzwecken zugeführt werden, zur Zwangsversteigerung gelangen. In Tirol gilt schon länger eine entsprechende Rechtslage. Dort wurden bereits Zwangsversteigerungen vollzogen.

Um der Spekulation mit Grund und Boden Einhalt zu gebieten, gilt im Bundesland Salzburg seit März ein neues Grundverkehrsgesetz. Wer etwa eine Wohnung oder Liegenschaft kauft, muss zwingend einen Hauptwohnsitz anmelden. Dadurch sollen Leerstand und Zweitwohnsitze vermieden werden.

Wer ein für Wohnzwecke gewidmetes Grundstück – bebaut oder unbebaut – kauft, muss dieses aktiv nutzen. Die Regelungen im Detail: Kauft man ein bereits bebautes Grundstück, beträgt die Frist ein Jahr, muss ein Gebäude umfassend saniert werden beträgt sie fünf Jahre, ist das Grundstück unbebaut muss die Nutzung nach spätestens sieben Jahren aufgenommen werden. Andernfalls kann die Immobilie vom Land zwangsversteigert werden.

Der konkrete Ausrufpreis beträgt 90 Prozent des Schätzwerts. Dieser Betrag geht dann an die Eigentümer:innen. Mehrerlöse fließen dem Land zu und sind der aktiven Bodenpolitik zweckgewidmet.

ungenutzte Immobilien – Tirol als Vorbild

Das Land Tirol hat seit einiger Zeit eine ähnliche Regelung für ungenutzte Immobilien eingeführt. Im Bezirk Kitzbühel wurde im Jänner erstmals ein Grundstück zwangsversteigert. Besagter Eigentümer habe die Liegenschaft bereits 2010 erworben, bis 2015 nicht bebaut, bis 2018 eine Nachfrist bekommen und daraufhin bis 2022 gegen das Land prozessiert. Die Landesregierung gewann den Prozess. Laut Landesregierung werden in Tirol aktuell etwa 20 weitere solcher Fälle geprüft.

Das Land Tirol ist auch in Sachen Leerstandserhebung und Leerstandsabgabe noch unter grüner Regierungsbeteiligung mutig voran gegangen. Die Stadt Innsbruck hat bereits 2019 begonnen das Gebäude- und Wohnungsregister der Stadt in eine Form zu bringen, dass es zum Abgleich mit dem zentralen Melderegister geeignet ist. Denn in Zukunft gilt in ganz Tirol: Eine Wohnung, in der länger als sechs Monate keine Person gemeldet ist, gilt als Leerstand. Für diese Wohnung fällt eine Leerstandsabgabe an. Erste Zahlen aus Innsbruck zeigen nun einen hohen Wohnungsleerstand.

Autor: Manfred Itzinger